Die Gesellschafterversammlung
Der Gesellschafterversammlung gehören laut Gesellschaftsvertrag folgende Mitglieder an:
- Der/die Landrat/Landrätin des Kreises Steinfurt als Vorsitzende/r. Er/sie wird vertreten durch den/die Sozialdezernenten / Sozialdezernentin des Kreises Steinfurt
- je ein vom Kreistag zu wählendes Mitglied aus der Mitte des Kreistages bzw. ein/e sachkundige Bürger/in pro Fraktion als stimmberechtigtes Mitglied sowie je ein vom Kreistag zu wählendes Mitglied aus der Mitte des Kreistages bzw.
- ein/e sachkundige Bürger/in pro Gruppe als beratendes Mitglied.
Die Gesellschafterversammlung kann bestimmen, dass Gäste zugelassen werden.
Wir stellen uns vor – unsere Angebote und Dienstleistungen im Film.
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