Die Gesellschafterversammlung

Der Gesellschafterversammlung gehören laut Gesellschaftsvertrag folgende Mitglieder an:

  • Der/die Landrat/Landrätin des Kreises Steinfurt als Vorsitzende/r. Er/sie wird vertreten durch den/die Sozialdezernenten / Sozialdezernentin des Kreises Steinfurt
  • je ein vom Kreistag zu wählendes Mitglied aus der Mitte des Kreistages bzw. ein/e sachkundige Bürger/in pro Fraktion als stimmberechtigtes Mitglied sowie je ein vom Kreistag zu wählendes Mitglied aus der Mitte des Kreistages bzw.
  • ein/e sachkundige Bürger/in pro Gruppe als beratendes Mitglied.

Die Gesellschafterversammlung kann bestimmen, dass Gäste zugelassen werden.